Krebszentrum zahlt 489 Euro zurück – nach Rezept für toten Patienten
Lukas HoffmannKrebszentrum zahlt 489 Euro zurück – nach Rezept für toten Patienten
Bayerische Krebsklinik muss 489,52 Euro zurückzahlen – nach Rezept für verstorbenen Patienten
Ein bayerisches Krebszentrum wurde zur Rückerstattung von 489,52 Euro verurteilt, nachdem es einem Patienten, der bereits verstorben war, ein Medikament verschrieben hatte. Das Sozialgericht München erklärte die Verschreibung für ungültig und stellte fest, dass die Klinik vor der Ausstellung keine ausreichenden Prüfungen vorgenommen hatte.
Der Fall wirft Fragen zur Praxisorganisation auf: Das Gericht verwies darauf, dass ein einfaches Telefonat den Fehler hätte verhindern können.
Ausgelöst wurde der Vorfall, als die Klinik 17 Tage nach dem Tod des Patienten Pamorelin – ein Krebsmedikament – verschrieb. Eine Apotheke belieferte das Rezept, was unnötige Kosten verursachte. Bei der Überprüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Klinik den Status des Patienten hätte klären müssen, bevor sie das Rezept ausstellte.
Das Urteil präzisierte zudem, dass nach dem Tod eines Patienten keine abrechenbaren Leistungen – einschließlich ärztlicher Berichte – mehr erbracht werden dürfen. Dies verschärft die finanziellen Konsequenzen für die Klinik, die nun die vollen Medikamentenkosten tragen muss.
Unterdessen mehren sich grundsätzliche Bedenken zur elektronischen Patientenakte (ePA). Seit ihrer Einführung in Deutschland 2021 – mit verpflichtender Dateneingabe ab Oktober 2025 – soll sie den Zugang zu Krankengeschichten verbessern und Fehler reduzieren. Doch die Nutzung bleibt gering (unter 2 %), und viele Ärzte zweifeln an ihrem Nutzen. Ob die ePA Arbeitsabläufe in bayerischen Onkologiezentren optimiert oder ähnliche Pannen verhindert hat, ist unklar – entsprechende Daten fehlen.
Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollmechanismen. Zwar könnte die ePA theoretisch helfen, doch ihre geringe Verbreitung bedeutet, dass solche Fehler ohne bessere manuelle Prüfungen weiter auftreten könnten.
Die Klinik muss nun die 489,52 Euro für das Rezept erstatten. Der Fall zeigt die Risiken, wenn Patientendaten nicht aktuell gehalten oder überprüft werden. Ohne wirksamere Schutzmaßnahmen könnten sich ähnliche Vorfälle wiederholen – selbst wenn digitale Tools wie die ePA verfügbar sind.






