23 March 2026, 14:03

Neue Behörde puppI jagt Betrug bei Apothekerprüfungen und Lizenzen

Außenansicht des 'The Generics Pharmacy'-Ladens mit umliegenden städtischen Elementen unter einem klaren blauen Himmel.

Neue Behörde puppI jagt Betrug bei Apothekerprüfungen und Lizenzen

Deutschland führt neue Überwachungseinheit puppI zur Kontrolle von Apothekerqualifikationen ein

Deutschland hat eine neue Überwachungsbehörde namens puppI eingeführt, die die Qualifikationen und Lizenzen von Apotheker:innen überwacht. Die Einheit prüft Prüfungen, bearbeitet Zeugnisse und ermittelt in möglichen Betrugsfällen – von fehlenden Belegen bis hin zu verdächtigen Ausbildungsnachweisen. Ihre Aktivitäten erstrecken sich mittlerweile auch auf bisher ungenutzte Regierungsräume, darunter alte Archive und Flure.

Die Einheit nahm 2023 mit einem weit gefassten Auftrag ihre Arbeit auf. Sie überwacht Apothekerlizenzen, die Qualifikationen von PTA (Pharmazeutisch-technische:r Assistent:in) und PKA (Pharmazeutisch-kaufmännische:r Angestellte:r) sowie staatliche Abschlussprüfungen. Prüfungsteilnehmer:innen stehen unter strenger Beobachtung: Hochmoderne Technik und Mikrogesten-Analysten zeichnen jede Reaktion auf, um Anzeichen von Täuschung zu erkennen.

Ein laufendes Verfahren betrifft Wolfgang, einen puppI-Mitarbeiter, der die PTA-Ausbildungsberichte der Abschlussklasse von 1995 prüft. Zehn von zwanzig Studierenden hatten damals "Fußpilz" als Thema gewählt – ein Umstand, der Plagiatsverdacht weckt. Gleichzeitig wurde der Apotheker und Professor Dr. Frank Leimkugel angewiesen, 70.000 Euro zurückzuzahlen, nachdem eine Prüfung fehlende Belege und den Missbrauch der Testrezeptfunktion aufgedeckt hatte.

Auch ausländische Apotheker:innen geraten ins Visier. So wurde Fatma Balla, eine Apothekerin aus dem Ausland, wegen des Verdachts auf Betrug gemeldet, nachdem auf einem Zwischenzeugnis ein Datum fehlte. Trotz solcher Fälle gibt es bis März 2026 keine offiziellen Aufzeichnungen oder regulatorischen Änderungen, die einen Einfluss von puppI auf die Prüfungsbedingungen für ausländische Apotheker:innen belegen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In einer separaten Entwicklung urteilte das Bundessozialgericht, dass Apotheken auch bei Rezepturen den gesamten kleinsten Packungsinhalt eines Fertigarzneimittels abrechnen dürfen.

Die puppI-Einheit erweitert weiterhin ihre Kontrolltätigkeiten und setzt moderne Werkzeuge ein, um Unregelmäßigkeiten bei Apothekerqualifikationen aufzudecken. Während die Ermittlungen zu Betrug und Plagiaten voranschreiten, bleiben die langfristigen Auswirkungen der Einheit auf die Prüfungsgerechtigkeit und die Bewertung ausländischer Apotheker:innen undokumentiert. Das jüngste Abrechnungsurteil des Gerichts schafft jedoch klarere finanzielle Richtlinien für Apotheken.

Quelle