Neue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Nachhaltigkeit und Platz für "Engelskinder"
Emma KochNeue Friedhofssatzung: Höhere Gebühren, mehr Nachhaltigkeit und Platz für "Engelskinder"
Am 29. April 2026 steht eine überarbeitete Friedhofssatzung zur Abstimmung im Stadtrat an. Die Änderungen zielen darauf ab, ein klareres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die örtlichen Friedhöfe zu schaffen. Im Rahmen des neuen Plans sind mehrere Anpassungen bei Gebühren und Dienstleistungen vorgesehen.
Die Kosten für Grabstellen werden steigen, wobei die Stadt jedoch weiterhin einen Teil der Ausgaben übernimmt. Auch Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden angepasst, um eine vollständige Kostendeckung zu gewährleisten. Gleichzeitig erhöht sich die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Ein neuer Abschnitt für "Engelskinder" wird eingeführt, der spezielle Grabflächen ohne zusätzliche Kosten bietet. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelt belegt werden, um mehr Platz für Urnenbestattungen zu schaffen. Zudem sind individualisierte Grabsteine nach den aktualisierten Richtlinien gestattet.
Durch überarbeitete Berechnungsmethoden sinken einige Nutzungsgebühren für die Friedhofsanlagen. Insgesamt sollen die Anpassungen etwa 54.500 Euro zusätzliche Jahreseinnahmen einbringen.
Die vorgeschlagene Satzung soll die steigenden Kosten mit fortlaufenden Zuschüssen in Einklang bringen. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach dem Ratsbeschluss in Kraft. Die Stadt erwartet, dass das neue Modell die finanzielle Stabilität des Friedhofbetriebs verbessert.






