13 June 2026, 20:10

Neuer Entwurf für Energieeffizienzgesetz: 45 Prozent weniger Verbrauch bis 2045 geplant

Weiter in die zentrale Planung mit dem Energieeffizienzgesetz?

Neuer Entwurf für Energieeffizienzgesetz: 45 Prozent weniger Verbrauch bis 2045 geplant

Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf für beschleunigtes Energieeffizienzgesetz vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes beschleunigen soll. Der Plan sieht verbindliche Ziele vor: Der Energieverbrauch soll bis 2030 um 27 Prozent, bis 2040 um 39 Prozent und bis 2045 um 45 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Zudem soll Bürokratie abgebaut und die Vorgaben an die EU-Energieeffizienzrichtlinien angeglichen werden.

Der Entwurf führt starre Obergrenzen für den Energieverbrauch von Rechenzentren ein – auch für öffentliche Einrichtungen. Kritiker bemängeln, dass diese Vorgaben in Marktmechanismen und Eigentumsrechte eingreifen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Ausnahme für den kommunalen Nahverkehr, die als Doppelmoral gebrandmarkt wird.

Um die Umsetzung zu erleichtern, sieht das Gesetz die ISO-14001-Norm als mögliche Alternative für Umweltmanagementsysteme vor. Allerdings ist dieser Standard im geltenden Energie­dienstleistungsgesetz nicht anerkannt. Der DIHK warnt, dass die Erfüllung der Ziele die Wirtschaftsleistung real um fast 9 Prozent schmälern könnte.

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Der Vorstoß erfolgt zu einer Zeit, in der Klimaktivisten in Deutschland zunehmend zu gewaltsamen Mitteln greifen. Erst kürzlich wurden Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken angegriffen. Unterdessen hat der Weltklimarat (IPCC) einige seiner extremsten Prognosen zu künftigen CO₂-Emissionen zurückgenommen.

Deutschland setzt bisher auf Energiesteuern und den Emissionshandel, um CO₂ zu bepreisen. Doch zentrale Fragen bleiben offen – etwa wie sich der Grenzschaden von Emissionen präzise beziffern lässt.

Der Entwurf versucht, Energiesparziele mit wirtschaftlichen Folgen in Einklang zu bringen. Doch die geplanten Ausnahmen, Compliance-Optionen und möglichen volkswirtschaftlichen Kosten stoßen auf Kritik. Die Bundesregierung muss nun diese Bedenken ausräumen – und gleichzeitig ihre Energieeffizienzpläne vorantreiben.

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