Neuer EU-Stornierungsbutton wird ab 19. Juni für Händler Pflicht
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue EU-Vorgabe: Händler und Dienstleister müssen auf ihren Websites einen gut sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Betroffen sind Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen. Der Button muss deutlich beschriftet sein, etwa mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“.
Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt hat. Andere EU-Länder müssen die Vorgabe zunächst in ihre eigene Gesetzgebung übernehmen, bevor sie dort Anwendung findet.
Der Stornierungsbutton verändert nicht die übliche 14-tägige Widerrufsfrist, die in der Regel mit Vertragsabschluss oder Warenerhalt beginnt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Der Widerrufsprozess darf dabei nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss. Nutzt ein Verbraucher den Button, muss er umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Ziel der Neuregelung ist es, die Kündigung von Online-Verträgen zu vereinfachen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button vorhanden und funktionsfähig ist, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist zu vermeiden. Verbraucher profitieren von einer klareren und unkomplizierteren Möglichkeit, ihr Widerrufsrecht auszuüben.






