Neues Reparaturgesetz: Mehr Rechte für Verbraucher – doch reicht es?
Caren PaffrathNeues Reparaturgesetz: Mehr Rechte für Verbraucher – doch reicht es?
Deutschland hat mit einem neuen "Recht auf Reparatur"-Gesetz einen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte unternommen. Der Bundesrat billigte den Gesetzentwurf am Mittwoch, der Reparaturen künftig zugänglicher machen soll. Kritiker monieren jedoch, die Maßnahmen gingen nicht weit genug, um Verbrauchern bezahlbare Reparaturen ihrer Geräte zu ermöglichen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) brachte den Entwurf für das Reparaturgesetz auf den Weg, der nun nach der Kabinettsfreigabe weiter voranschreitet. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Gerätebesitzer Zugang zu Ersatzteilen, Software und Reparaturanleitungen erhalten.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, äußert sich seit Langem kritisch zu den Schwächen des Gesetzes. Er fordert, dass Reparaturen günstiger sein müssten als der Neukauf von Geräten, und bezeichnet die aktuellen Preise als ungerecht. Zudem brandmarkt Ehling die geplante Obsoleszenz als vorsätzlichen Betrug und verlangt rechtliche Konsequenzen für Hersteller, die Produkte bewusst mit kürzerer Lebensdauer konstruieren.
Die Linke kritisiert das Gesetz darüber hinaus dafür, dass es Reparaturen für normale Verbraucher nicht ausreichend bezahlbar mache. Ehling betont, Geräte müssten von vornherein so gestaltet sein, dass sie sich leicht reparieren ließen – statt Besitzer zum Neukauf zu zwingen. Trotz dieser Bedenken liegen bisher keine offiziellen Stellungnahmen der Verbraucherzentralen in aktuellen Berichten vor.
Der verabschiedete Gesetzentwurf durchläuft nun die nächsten Umsetzungsschritte. Sollte er in Kraft treten, müssen Hersteller Verbrauchern essenzielle Reparaturmittel zur Verfügung stellen. Doch ohne strengere Preiskontrollen warnen Kritiker, dass sich für viele die Instandsetzung im Vergleich zum Neukauf weiterhin nicht rechnen werde.






