Nürnberg bleibt vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis – doch der Streit geht weiter
Stjepan HeinrichNürnberg bleibt vorerst im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis – doch der Streit geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil des Bündnisses "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" bleiben darf. Die Richterspruch fällt nach einem langjährigen Rechtsstreit mit der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD), die geltend gemacht hatte, die Mitgliedschaft der Stadt verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht. Der Fall wurde zur erneuten Prüfung an das untere Gericht zurückverwiesen.
Der juristische Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte, weil sie sich dem Bündnis angeschlossen hatte. Die Partei argumentierte, die Kritik des Netzwerks an der AfD verletze Nürnbergs Verpflichtung zur Neutralität. Zunächst wies das Bayerische Verwaltungsgericht die Klage ab, doch die AfD legte Berufung ein – mit der Folge, dass ein Urteil von 2024 die Stadt zum Austritt aus dem Bündnis verpflichtete.
Nürnberg zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die aktuelle Entscheidung erlaubt der Stadt, vorläufig im Bündnis zu bleiben, während das bayerische Gericht dessen Ziele und die Rolle Nürnbergs erneut prüft. Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte kürzlich eine Kampagne vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März gestartet und die Wähler dazu aufgerufen, rechtsextremem Gedankengut eine Absage zu erteilen.
Das Bündnis erhält öffentliche Fördergelder, darunter jährlich 30.000 Euro von der Stadt Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion Nürnberg. Nun muss das Gericht klären, ob die Aussagen des Bündnisses und der Einfluss der Stadt darauf mit den Vorgaben zur staatlichen Neutralität vereinbar sind.
Die Entscheidung bedeutet, dass Nürnbergs Mitgliedschaft vorerst bestehen bleibt – doch der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet. Das Bayerische Verwaltungsgericht wird den Fall erneut prüfen, insbesondere die Ziele des Bündnisses und die Beteiligung der Stadt. Bis dahin kann das Bündnis, einschließlich seiner Wahlkampfaktivitäten, ohne unmittelbare Unterbrechung weiterarbeiten.






