Rechtswissenschaftler fordert grundlegende Reform beim Schwarzfahren in Deutschland
Paul FischerRechtswissenschaftler fordert grundlegende Reform beim Schwarzfahren in Deutschland
Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren. Er kritisiert, dass das aktuelle System die Justiz übermäßig belastet, indem selbst Bagatellfälle als Straftaten verfolgt werden. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Strafverfolgungen auf besonders schwere Verstöße zu beschränken.
Frister lehnt eine vollständige Streichung des Paragrafen 265a aus dem Strafgesetzbuch ab. Stattdessen plädiert er für eine Reform, bei der nur besonders verwerfliches Verhalten strafrechtlich geahndet wird. Einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Eindringen – sollte seiner Meinung nach nicht als Straftat gelten.
Ein zentrales Problem sieht er in der hohen Zahl von Ersatzfreiheitsstrafen, die auf Schwarzfahren zurückgehen. Laut seiner Analyse ist jede vierte solche Strafe in Deutschland auf diesen Verstoß zurückzuführen. Zudem zeigt er auf, dass 2024 jeder achte gemeldete Fall den Fernverkehr betraf.
Frister weist Vorschläge zurück, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Er warnt, dass Zwangshaft bei unbezahlten Bußgeldern weiterhin zu Haftstrafen führen könnte – und damit der Entkriminalisierung zuwiderlaufen würde. Gleichzeitig betont er, dass Schwarzfahren vor allem als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsverletzung zu betrachten sei, nicht als kriminelle Handlung.
Seine Reformpläne würden die Gerichte entlasten, indem sie sich auf die schwerwiegendsten Fälle konzentrieren. Fristers Position behält strafrechtliche Konsequenzen für gravierende Verstöße – etwa im Fernverkehr – bei, während leichtere Vergehen als zivilrechtliche Angelegenheiten behandelt werden. Die Änderungen würden einen grundlegenden Wandel in der rechtlichen Bewertung von Schwarzfahren in Deutschland einleiten.






