21 March 2026, 02:11

Trotz interner Warnungen: Deutschland weist Asylsuchende an der Grenze ab

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf den Seiten, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit sichtbaren Wasserzeichen unten.

Trotz interner Warnungen: Deutschland weist Asylsuchende an der Grenze ab

Deutschlands umstrittene Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, sieht sich wachsenden rechtlichen und politischen Herausforderungen gegenüber. Interne Dokumente zeigen, dass hochrangige Beamte die Regierung wiederholt vor den rechtlichen Schwächen der Maßnahme gewarnt hatten. Trotz dieser Bedenken wurde die Praxis im Mai 2025 offiziell genehmigt und führt seitdem zu über 100 Abweisungen pro Monat.

Bereits im August 2024 hatte die Abteilung B 2 des Bundesinnenministeriums auf erhebliche Risiken im Zusammenhang mit der Politik hingewiesen. Beamte bezeichneten den Schritt als mit "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken" verbunden und betonten, dass Abweisungen nur dann rechtmäßig seien, wenn die Bundesländer eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit nachweisen könnten.

Ein Monat später stufte ein für die damalige Innenministerin Nancy Faeser vorbereitetes Briefing die Vorgehensweise als "potenziell brisant" und "rechtlich nicht haltbar nach EU-Recht" ein. Ende Januar 2025 schätzte der höchste Beamte des Ministeriums, Bernd Krösser, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate in Anspruch nehmen würde, bis eine Entscheidung fällt.

Anfang März 2025 unterstrich die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums erneut Zweifel an der Vereinbarkeit der Praxis mit EU-Vorschriften. Dennoch unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die Grenzbeamten ermächtigte, Asylsuchende zurückzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Antragstellende abgewiesen.

Auch der öffentliche Widerstand gegen die Maßnahme wächst. Flüchtlingsräte in mindestens drei Bundesländern – Saarland, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg – haben die Praxis scharf verurteilt. Der Saarländer Flüchtlingsrat warf der dortigen SPD-geführten Landesregierung vor, illegale Abweisungen vorzunehmen, und berief sich dabei auf ein Urteil eines Berliner Gerichts, das diese Position stützte.

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Über 1.300 Seiten geleakter Ministeriumsdokumente bestätigen inzwischen, dass Beamte die Politik seit Langem als rechtlich unhaltbar ansahen. Die Warnungen verhinderten jedoch nicht deren Umsetzung.

Die Grenzpolitik bleibt weiterhin in Kraft, und die monatlichen Abweisungen gehen weiter. Rechtswissenschaftler und Landesgremien haben Widerspruch eingelegt, während interne Unterlagen anhaltende Bedenken hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit dokumentieren. Die Entscheidung der Regierung, die Maßnahme trotz dieser Warnungen durchzusetzen, macht sie anfällig für künftige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Quelle