Vater und Sohn nach illegalem Aufenthalt aus Deutschland abgeschoben
Stjepan HeinrichVater und Sohn nach illegalem Aufenthalt aus Deutschland abgeschoben
Ein 38-jähriger Georgier und sein 14-jähriger Sohn aus Aserbaidschan wurden an der Autobahn-Grenzübergangsstelle Ludwigsdorf die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Behörden stellten fest, dass beide die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt im Land nicht erfüllten. Später wurden sie nach Einleitung eines Strafverfahrens in ihr Herkunftsland zurückgeführt.
Das Duo war zunächst auf der Autobahn A4 am Grenzübergang Ludwigsdorf kontrolliert worden. Die deutsche Bundespolizei entdeckte, dass der Mann seit 2023 ohne gültige Genehmigung im Schengen-Raum lebte. Zudem hatte er ohne Erlaubnis gearbeitet.
Der aserbaidschanische Junge war zuvor bereits einmal die Einreise nach Deutschland verweigert worden, war jedoch mit seiner Mutter erneut eingereist, die das Land inzwischen verlassen hat. Später wurde beiden an der polnischen Grenze die Einreise verweigert, da sie die Einreisebestimmungen nicht erfüllten.
Nach weiteren Überprüfungen kamen die deutschen Behörden zu dem Schluss, dass keiner der beiden ein rechtmäßiges Bleiberecht besaß. Wegen illegaler Einreise und unerlaubten Aufenthalts wurden Strafverfahren eingeleitet. In gegenseitigem Einvernehmen wurden sie über den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) nach Baku ausgeflogen.
Der Fall unterstreicht die Durchsetzung der deutschen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Beide Personen wurden nach Aserbaidschan zurückgeführt, da sie die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllten. Öffentlich zugängliche Unterlagen enthielten keine offiziellen Zahlen zu ähnlichen Fällen aus dem vergangenen Jahr.






