21 April 2026, 06:10

Warum der Karsamstag trotz Tradition kein Feiertag ist

Altmodische Oster-Postkarte mit zwei Kindern in einem Ei umgeben von Kaninchen mit Glückwunschtext.

Warum der Karsamstag trotz Tradition kein Feiertag ist

Karsamstag – ein Tag der Besinnung ohne Feiertagsstatus

Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, hat in der christlichen Tradition eine besondere Bedeutung als Zeit der Einkehr. Doch in Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt er ein gewöhnlicher Werktag ohne gesetzlichen Feiertagsstatus. Schulen, Büros und Geschäfte haben wie gewohnt geöffnet, auch wenn manche ihre Öffnungszeiten leicht anpassen mögen.

Das Datum des Karsamstags verschiebt sich jedes Jahr – es folgt denselben Berechnungen, die auch das Osterdatum bestimmen. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Trotz seiner religiösen Bedeutung – als Abschluss der Fastenzeit und Tag der Grabesruhe Christi – gewährt er Arbeitnehmern keinen automatischen freien Tag.

In Deutschland erkennen keine Bundesländer den Karsamstag als gesetzlichen Feiertag an. Beschäftigte müssen ihrer Arbeit nachgehen, wenn sie eingeteilt sind, und Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Sonderzahlungen zu leisten. Einige Regionen mögen zwar zur stillen Besinnung ermutigen, doch dies ändert nichts an den üblichen Abläufen in Betrieben oder Schulen. Ähnlich behandeln Österreich und die Schweiz den Tag wie jeden anderen: Behörden, Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Der Tag trägt zwei Namen: Karsamstag in der theologischen Terminologie und Ostersamstag im allgemeinen Sprachgebrauch. Beide bezeichnen dieselbe Tradition, wobei der erste Begriff die offizielle Bezeichnung darstellt.

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Für die meisten Menschen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet der Karsamstag schlicht einen normalen Arbeitstag. Schulen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen arbeiten weiter, ohne dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung oder Sondervergütung gäbe. Die religiöse Bedeutung des Tages schlägt sich nicht in einer offiziellen Anerkennung als Feiertag nieder.

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