Bundesapothekerkammer fordert harte Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Bundesapothekerkammer fordert harte Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Niederländische Versandapotheken gewähren weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente – trotz der strengen Preisvorgaben in Deutschland. Die Bundesapothekerkammer (ABDA) hat nun verschärfte Strafen gefordert, um diese Praktiken zu unterbinden. Zu den Vorschlägen gehören hohe Geldbußen und eine strengere Kontrolle, um die Einhaltung der bestehenden Gesetze durchzusetzen.
Die ABDA schlägt vor, Bußgelder von bis zu 300.000 Euro für Apotheken einzuführen, die gegen die Preisregelungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstoßen. Zudem fordert sie, dass vertragliche Strafen künftig als offizielle Geldbußen nach § 397 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) verhängt werden. Damit würden Sanktionen, die bisher vertraglich geregelt wurden, rechtliche Bindung erhalten.
Laut dem neuen Plan könnten Apotheken, die illegale Rabatte anbieten, ihr Recht verlieren, Versicherte zu beliefern. Diese Sperre würde so lange gelten, bis alle Strafen vollständig beglichen sind. Die ABDA besteht darauf, dass das Gesetz jeden Rabatt, Bonus oder Anreiz für verschreibungspflichtige Medikamente ausdrücklich verbieten muss.
Um die Einhaltung dieser Regeln zu gewährleisten, schlägt die ABDA vor, die Zuständigkeit für die Durchsetzung an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu übertragen. Bisher gibt es jedoch keine öffentlichen Aufzeichnungen darüber, wie viele niederländische Apotheken derzeit solche Rabatte gewähren – auch wurden in den vergangenen zwölf Monaten keine konkreten Unternehmen namentlich genannt.
Mit ihren Vorschlägen will die ABDA Schlupflöcher im deutschen Arzneimittelpreissystem schließen. Bei einer Umsetzung drohen Apotheken, die gegen die Regeln verstoßen, hohe Strafen und mögliche Lieferverbote. Das BAS würde dann die Einhaltung überwachen, doch das Ausmaß der illegalen Rabattpraxis bleibt unklar.
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