Frau gewinnt Diskriminierungsklage wegen pakistanischem Nachnamen bei Wohnungssuche
Frau gewinnt Diskriminierungsklage wegen pakistanischem Nachnamen bei Wohnungssuche
Eine Frau in Hessen hat einen Diskriminierungsfall gewonnen, nachdem ihr wegen ihres pakistanisch klingenden Nachnamens eine Wohnung verweigert worden war. Das Landgericht Darmstadt entschied zu ihren Gunsten, und der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Der Fall zeigt die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung der deutschen Antidiskriminierungsgesetze auf dem Wohnungsmarkt auf.
Die Frau hatte sich zunächst mit ihrem echten, pakistanisch klingenden Namen um eine Wohnung beworben, war jedoch abgelehnt worden. Als sie sich unter einem deutsch klingenden Namen erneut bewarb, nahm derselbe Immobilienmakler ihren Antrag an. Daraufhin reichte sie Klage ein mit der Begründung, die Ablehnung verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft beim Zugang zu Wohnraum verbietet.
Das Landgericht Darmstadt gab ihr recht und verurteilte den Makler wegen Diskriminierung. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil und sprach der Klägerin eine Entschädigung von 3.000 Euro zu. Nach dem AGG können Opfer finanzielle Wiedergutmachung verlangen und die Einstellung diskriminierender Praktiken fordern.
Trotz dieses Falls gab es in den letzten fünf Jahren keine weiteren bedeutenden Urteile des höchsten deutschen Bundesverwaltungsgerichts zu Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Die Europäische Kommission hatte das AGG bereits kritisiert, insbesondere wegen Ausnahmen, die religiösen Arbeitgebern im Rahmen der sogenannten "Kirchenklausel" Diskriminierung erlauben. Sozialverbände fordern nun Reformen, darunter strengere Zugangsregeln für private Anbieter und längere Fristen für die Einreichung von Klagen.
Das Urteil setzt ein klares Zeichen gegen ethnische Diskriminierung im Wohnungssektor und stärkt die Schutzbestimmungen des AGG. Menschenrechtsorganisationen betonen jedoch, dass weitere gesetzliche Änderungen notwendig sind, um Lücken in der Umsetzung zu schließen. Der Fall macht zudem deutlich, welche anhaltenden Hürden Minderheiten bei der Wohnungssuche überwinden müssen.
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