18. November00:38

15-J√§hriger F√ľballer gewinnt juristisches Gefecht, von deutschem Gericht als Arbeitnehmer eingestuft

Admin User
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Zwei Spieler auf einem umz√§unten Platz, einer in einem orangen T-Shirt, der den Ball mit dem Kopf sch√§gt, mit Autos und Gras im Hintergrund.

Urteil in Hessen: Sportverletzung des Jugendfussballspielers ist Arbeitsunfall - 15-J√§hriger F√ľballer gewinnt juristisches Gefecht, von deutschem Gericht als Arbeitnehmer eingestuft

Ein 15-jähriger Fußballspieler, der 2021 einen Fördervertrag beim Bundesliga-Verein Bayer 04 Leverkusen unterzeichnet hatte, hat einen Rechtsstreit gewonnen. Das Hessische Landessozialgericht entschied zu seinen Gunsten und stufte ihn trotz seines jungen Alters als Arbeitnehmer ein. Der Jugendliche war voll in den Vereinsbetrieb integriert, nahm an verpflichtenden Trainingseinheiten und Spielen teil und durchlief Förderprogramme. Das Gericht urteilte, dass seine Tätigkeiten darauf abzielten, dem Verein künftig wirtschaftlichen Nutzen zu bringen – und erkannte ihn damit als Arbeitnehmer an. Vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter focht der Teenager eine Entscheidung an und setzte sich vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main durch. Das Gericht bestätigte, dass er ein monatliches Gehalt sowie Leistungsprämien erhielt, von denen Steuern und Sozialabgaben abgeführt wurden. Zunächst hatte jedoch der zuständige Unfallversicherungsträger seinen Anspruch abgelehnt und argumentiert, dass sein Schlüsselbeinbruch bei einem Testspiel im Juli 2022 kein Arbeitsunfall gewesen sei. Selbst wenn die Vereinbarung gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen habe, stellte das Gericht klar, dass dies den Versicherungsschutz nicht ungültig mache. Der Jugendliche kann nun eine Entschädigung für seine Verletzung beantragen. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für junge Fußballspieler, die Förderverträge mit Profivereinen unterzeichnen. Die Entscheidung des Gerichts stellt sicher, dass diese Nachwuchssportler – unabhängig von ihrem Alter – durch Arbeitsgesetze geschützt sind und im Falle von arbeitsbedingten Verletzungen Anspruch auf Versicherungsschutz haben.