Frist für Tiermeldung im Landkreis Fulda verpasst? Jetzt handeln!

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Ein Plakat mit Text, der die Animals Order Notice unter dem Contagious Diseases Animals Act, 1878, für Schweinepest im Landkreis Wilts ankündigt.Admin User

Frist für Tiermeldung im Landkreis Fulda verpasst? Jetzt handeln!

Tierhalter im Landkreis Fulda müssen ihre jährliche Tiermeldung abgeben

Tierhalter im Landkreis Fulda wurden daran erinnert, ihre jährliche Tierbestandsmeldung einzureichen. Die Frist für die Meldung von Schafen, Ziegen und Schweinen endete am 15. Januar, doch viele Halter sind dieser Pflicht noch nicht nachgekommen. Die Daten sind entscheidend für die Überwachung von Tierkrankheiten, darunter die Afrikanische Schweinepest.

Der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht (HVL) in Alsfeld ist für die Entgegennahme der Meldungen zuständig. Tierhalter können ihre Bestandszahlen direkt in die HIT-Datenbank online eintragen; die Zugangsdaten werden vom HVL bereitgestellt. Weitere Hinweise finden sich auf der HVL-Website unter der jeweiligen Nutztierkategorie.

Wer keine Tiere mehr hält, muss seinen Bestand abmelden. Die Abmeldung ist sowohl beim HVL als auch beim Veterinäramt des Landkreises Fulda erforderlich, das per E-Mail kontaktiert werden muss. Neben dem HVL überwachen auch lokale Veterinärbehörden – etwa in Gießen oder anderen Landkreisen – die Einhaltung der Meldepflicht.

Die jährliche Erfassung hilft den Behörden, Krankheitsrisiken zu steuern. Angesichts von Ausbrüchen wie der Afrikanischen Schweinepest ermöglicht eine korrekte Meldung schnelle Gegenmaßnahmen, falls Fälle auftreten.

Tierhalter, die ihre Daten noch nicht übermittelt haben, sollten dies umgehend nachholen. Sowohl aktive als auch ehemalige Halter müssen ihre Angaben bestätigen oder aktualisieren. Bei Nichtbeachtung könnten sich Verzögerungen bei der Seuchenbekämpfung ergeben – zudem drohen Strafen.