18. November00:33

Gemeinden im Kreis Offenbach lehnen neues Anflugverfahren für Flughafen Frankfurt ab

Admin User
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Ein Flughafen-Warteraum mit Menschen, die sitzen, gehen und auf Mobiltelefonen sprechen, Glaswände, Säulen und Deckenleuchten im Hintergrund.

Gemeinden im Kreis Offenbach lehnen neues Anflugverfahren für Flughafen Frankfurt ab

Vertreter mehrerer Gemeinden im Kreis Offenbach planen, das vorgeschlagene "segmentierte Anflugverfahren" für den Flughafen Frankfurt im bevorstehenden Treffen der Fluglärmkommission abzulehnen. Sie argumentieren, dass die Methode den Lärm nicht verringere, sondern ihn lediglich in neue Wohngebiete verlagere, die nicht ausreichend schallgedämmt seien.

Die Gemeinden Heusenstamm, Hainburg, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt haben sich in ihrer Ablehnung des Verfahrens zusammengeschlossen. Sie fordern eine umfassende Strategie, die alle Quellen des Verkehrslarms berücksichtigt, anstatt wie bisher nur Teilaspekte zu behandeln. Unterstützung erhalten sie von den Bürgermeistern Dirk Gene Hagelstein (Neu-Isenburg) und Tobias Wilbrand (Egelsbach), die sich hinter die Bedenken der Gemeinden stellen.

Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball erklärte, das "segmentierte Anflugverfahren" werde aus Gründen des Lärmschutzes, des Vertrauensschutzes sowie der sozialen und regionalen Gerechtigkeit abgelehnt. In einem Beschluss der Gemeinde wird betont, dass eine transparente, rechtssichere und ganzheitliche Lärmschutzstrategie notwendig sei, die alle relevanten Lärmquellen einbezieht und einseitige Verlagerungen vermeidet. Die beteiligten Vertreter wollen das Verfahren in der anstehenden Sitzung ablehnen, da es ihrer Ansicht nach gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoße – die Anwohner hätten sich schließlich auf die bestehenden Lärmbedingungen eingestellt.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden betonen hingegen, dass das "segmentierte Anflugverfahren" aus Gründen der Sicherheit und Effizienz erforderlich sei. Sie rufen die betroffenen Städte und Gemeinden auf, im Dialog Lösungen zu erarbeiten und mögliche Anpassungen zu prüfen. Die Kommunen bleiben jedoch in ihrer Ablehnung standhaft und warnen vor den Folgen der geplanten Lärmverlagerungen.