Gericht bestätigt Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer in Familienunternehmen

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Alte Visitenkarte mit einem Porträt von William Davis, einem Schirmfabrikanten, und Texten, die die Dienstleistungen des Unternehmens beschreiben.Admin User

Gericht bestätigt Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer in Familienunternehmen

Ein deutsches Gericht hat eine umstrittene Altersgrenze für Geschäftsführer in einer traditionsreichen Unternehmensgruppe bestätigt. Das am 25. Juli 2024 ergangene Urteil wies eine Klage von Aktionären ab, die sich gegen einen Beschluss aus dem Jahr 2022 wandten, der ein verpflichtendes Renteneintrittsalter von 70 Jahren festlegte. Die Entscheidung beendet damit einen Rechtsstreit, der entstanden war, nachdem das Unternehmen Maßnahmen zur Verjüngung seiner Führungsebene eingeleitet hatte.

Im Mittelpunkt des Streits steht eine familiengeführte Unternehmensgruppe, die 1980 von zwei Brüdern gegründet wurde. Im Laufe der Zeit gingen die Anteile durch Erbschaft oder Schenkung an Nachkommen über. 2022 führte das Unternehmen eine Regelung ein, wonach Geschäftsführer mit 70 Jahren in den Ruhestand treten müssen – Teil einer umfassenderen Strategie zur Erneuerung der Führungsstruktur. Diese Politik knüpfte an frühere Verjüngungspläne an, die bereits 2014 gestartet worden waren.

Aktionäre, die ihre Anteile geerbt oder geschenkt bekommen hatten, fochten die Altersgrenze an und argumentierten, sie verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sie behaupteten, der Beschluss diskriminiere sie unfair, da die Gründungsaktionäre von Ausnahmen profitiert hätten. Doch das Landgericht wies ihre Klage ab, und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Entscheidung später.

Das Berufungsgericht urteilte, dass die Altersgrenze weder gegen das Gesellschaftsrecht noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Grenze von 70 Jahren über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Deutschland liege und daher rechtmäßig sei. Zudem stellten sie klar, dass die Rechte der Gründungsaktionäre nicht automatisch auf alle nachfolgenden Generationen übergingen. Der Bundesgerichtshof lehnte später eine Revision ab und machte das Urteil damit rechtskräftig.

Details zur Identität des Unternehmens oder zu konkreten Nachfolgeplänen, die vor 2022 umgesetzt wurden, wurden nicht bekannt gegeben.

Das Urteil bestätigt, dass die Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer bestehen bleibt. Die Entscheidung stärkt die Möglichkeit des Unternehmens, Führungswechsel durchzusetzen, ohne gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Den klagenden Aktionären sind damit alle rechtlichen Mittel erschöpft.

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