Gericht kippt Frankfurts Verbot für Freiluftgebete vor umstrittenem Moschee-Verein
Gericht kippt Frankfurts Verbot für Freiluftgebete vor umstrittenem Moschee-Verein
Ein Gerichtsurteil zwingt Eintracht Frankfurt zur Aufhebung des Verbots von Freiluftgebeten vor der Imam-Ali-Moschee. Das Hessische Verwaltungsgericht in Kassel hob am 18. Februar 2026 den Beschluss der Stadt auf und erklärte die Versammlungen als durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Trotz Verkehrsbehinderungen muss die Stadt die wöchentlichen Rituale nun ohne Einschränkungen zulassen.
Der Streit begann, als Frankfurt am 10. Februar das Gebetsverbot im Freien verhängte – mit Verweis auf Verkehrsbehinderungen. Die Gemeinde der Moschee, die dem iranischen Regime nahesteht, hatte trotz der Schließung ihres Gebäudes weiterhin Predigten und Gebete auf der Eschborner Landstraße abgehalten. Jeden Donnerstagnachmittag und Freitagmittag richteten Gläubige Gebetsteppiche und Pavillons ein und blockierten die vielbefahrene Straße teilweise.
Seit dem Verbot fanden fast 170 Versammlungen statt, die zu etwa 405 Stunden Straßensperrungen führten. Stadtbeamte schätzten, dass jede Veranstaltung rund 450 Busfahrgäste beeinträchtigte. Das Gericht urteilte jedoch, dass das verfassungsmäßige Recht auf Versammlungsfreiheit diese Unannehmlichkeiten überwiege.
Hessens Innenminister Roman Poseck erkannte das Urteil an, nannte es jedoch "bedenklich". Er warnte davor, die Versammlungsfreiheit auszunutzen, um gesetzliche Verbote zu umgehen. Die Moschee war bereits vom Bundesinnenministerium verboten worden, doch ihre Mitglieder dürfen nun offen auf einer der Hauptstraßen Frankfurts beten.
Die Entscheidung ist rechtskräftig und nicht anfechtbar. Frankfurt muss die Versammlungen künftig ohne Absperrungen oder weitere Auflagen gestatten.
Das Urteil bedeutet, dass die Stadt keine andere Wahl hat, als die wöchentlichen Gebete zu dulden. Verkehrsbehinderungen werden weiterhin auftreten, doch das Recht der Gemeinde auf Versammlung wurde rechtlich bestätigt. Die Behörden müssen sich nun an die anhaltenden Straßensperrungen und Umleitungen anpassen.
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