Heimliche Kamera im Badezimmer: Ex-Mitbewohner muss sich vor Gericht verantworten

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Ein Badezimmer mit Waschbecken, Spiegel und Deckenleuchten, mit einer Person im Spiegel reflektiert, die eine Kamera hält.Admin User

"Wir wurden heimlich beim Duschen gefilmt" - Heimliche Kamera im Badezimmer: Ex-Mitbewohner muss sich vor Gericht verantworten

Am 6. Februar muss sich ein 26-jähriger Mann vor dem Landgericht Wiesbaden wegen des Vorwurfs verantworten, Frauen in ihrer gemeinsamen Wohnung heimlich gefilmt zu haben. Der Angeklagte, ein ehemaliger Mitbewohner und Hauptmieter, soll eine Kamera im Badezimmer versteckt haben. Zwei Frauen haben sich als Opfer gemeldet und werfen ihm einen schweren Vertrauensbruch sowie die Verletzung ihrer Privatsphäre vor.

Der Fall kam ans Licht, nachdem die Frauen über die Verbindungsprotokolle des WLAN-Routers verdächtige Aktivitäten entdeckt hatten. Die Polizei beschlagnahmte später ein Radiowecker mit der versteckten Kamera sowie den Laptop und die Festplatten des Beschuldigten.

Die Frauen wurden zunächst misstrauisch, als sie in den Router-Protokollen ein unbekanntes Gerät entdeckten. Bei weiteren Nachforschungen fanden sie die im Radiowecker verborgene Kamera im Badezimmer. Vanessa, eine der Betroffenen und ehemalige Mitbewohnerin, wurde beim Duschen gefilmt. Auch Tara, ein weiteres Opfer, gab an, ohne ihr Wissen aufgenommen worden zu sein. In Polizeiakten oder Gerichtsunterlagen werden keine weiteren Frauen als Geschädigte genannt.

Die Frauen äußerten Frustration darüber, dass der Angeklagte trotz laufender Ermittlungen weiterhin in der Wohnung lebt. Zudem kritisierten sie das Vorgehen der Polizei: Eine Beamtin habe ihnen geraten, sich mit dem Beschuldigten zu "unterhalten, um die Sache zu klären". Vanessas Schwester Jasmin, die ebenfalls zeitweise in der Wohnung wohnte, teilte ihre Bestürzung über den massiven Eingriff in die Privatsphäre.

Die Opfer haben rechtliche Schritte eingeleitet und berufen sich auf die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre. Die Behörden sicherten im Rahmen der Beweiserhebung die elektronischen Geräte des Beschuldigten.

Der Prozess beginnt Anfang Februar. Dann wird das Gericht die Beweislage prüfen und die Aussagen der Opfer anhören. Dem Angeklagten werden unerlaubte Videoaufnahmen und der Eingriff in die Privatsphäre vorgeworfen. Das Urteil wird zeigen, ob weitere juristische Konsequenzen aus den mutmaßlichen Taten folgen.

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