18. November00:25

Hessen setzt Selbstbestimmungsgesetz durch: 869 Geschlechtsänderungen in vier Monaten

Admin User
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Ein Plakat mit Bildern von Frauen und begleitendem Text.

869 Menschen in Hessen ändern ihren Geschlechtseintrag im Jahr 2024 - Hessen setzt Selbstbestimmungsgesetz durch: 869 Geschlechtsänderungen in vier Monaten

Die hessische Landesregierung unter Führung von Innenminister Roman Poseck hat beschlossen, das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) im Jahr 2024 umzusetzen. Das Gesetz, das seit dem 1. August 2024 in Kraft ist, ermöglicht es Personen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung zu ändern – ohne Gutachten oder gerichtliche Beschlüsse. Bis Ende 2024 hatten in Hessen 869 Menschen ihre Geschlechtseintragung auf dieser Grundlage rechtlich ändern lassen.

Das SBGG vereinfacht das Verfahren für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, ihren Geschlechtseintrag anzupassen. Seit dem 1. August 2024 können Betroffene ihren Antrag bei den örtlichen Standesämtern einreichen. Allerdings folgt darauf eine verpflichtende Wartefrist von drei Monaten, bevor die formelle Erklärung abgegeben werden kann. Zum 31. Dezember 2024 zählte Hessen rund 6,28 Millionen Einwohner:innen, von denen 869 seit Inkrafttreten des Gesetzes ihren Geschlechtseintrag rechtlich haben ändern lassen.

Die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in Hessen hat den Prozess zur Änderung des rechtlichen Geschlechts und des Vornamens deutlich erleichtert. Bis Ende 2024 hatten bereits 869 Menschen von der Neuregelung Gebrauch gemacht – ein Zeichen für die positive Wirkung des Gesetzes auf das Leben von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen in der Region.