Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Catering durch Dritte veranstalten

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Eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch mit verschiedenen Speisen, während eine Person steht und spricht, ein Projektor zeigt ein Bild, eine Pflanze daneben und ein Blick aus dem Fenster, Himmel und Bäume im Hintergrund.

Stadt Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Catering durch Dritte veranstalten

Wiesbaden darf Silvesterfeier im Kurhaus mit Fremdverpflegung ausrichten

Die Stadt Wiesbaden darf ihre Silvesterfeier im Kurhaus mit einem externen Caterer veranstalten.

  1. Dezember 2025, 09:44 Uhr

Die Stadt Wiesbaden hat einen Rechtsstreit um ihre Silvesterfeier im Kurhaus gewonnen. Ein Gerichtsurteil erlaubt es der Stadt nun, für die Veranstaltung einen externen Caterer zu beauftragen – trotz Widerstands des Betreibers des Hauses. Die Entscheidung bestätigt das Recht Wiesbadens, im Rahmen bestehender Verträge eigene Veranstaltungen zu organisieren.

Der Konflikt entstand, als der Kurhaus-Betreiber versuchte, der Stadt zu untersagen, für die Feierlichkeiten am 31. Dezember 2025 einen fremden Gastronomiedienstleister zu engagieren. Der Betreiber argumentierte, dieser Schritt untergrabe den wirtschaftlichen Kernzweck der vereinbarten Nutzung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies diese Klage jedoch zurück.

Die Richter gaben Wiesbaden recht und verwiesen darauf, dass der bestehende Vertrag der Stadt ausdrücklich gestatte, eigene Veranstaltungen – inklusive Bewirtung – zu organisieren. Zudem betonten sie die Bedeutung des Kurhauses als repräsentatives Gebäude der Stadt, was die Anwendung dieser vertraglichen Ausnahme rechtfertige. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Berufungen sind ausgeschlossen. Welcher Caterer die Dienstleistungen für die Silvesterfeier 2025 übernehmen wird, steht noch nicht fest. Solche Informationen werden in der Regel von den lokalen Veranstaltern oder in offiziellen Mitteilungen der Stadt bekannt gegeben.

Mit dem Urteil sichert sich Wiesbaden die Möglichkeit, die Silvesterfeier eigenständig zu gestalten. Die Stadt kann nun ohne rechtliche Hindernisse ihre Pläne für die Veranstaltung im Kurhaus umsetzen. Die Klage des Betreibers wurde vom Gericht vollständig abgewiesen.