Interner Hinweis auf Cannabis-Dealer aufgedeckt: Aufgeschobene Strafe für hessischen Polizisten
Interner Hinweis auf Cannabis-Dealer aufgedeckt: Aufgeschobene Strafe für hessischen Polizisten - Interner Hinweis auf Cannabis-Dealer aufgedeckt: Aufgeschobene Strafe für hessischen Polizisten
Interne Informationen über Cannabis-Dealer weitergegeben: Bewährungsstrafe für hessischen Polizisten
Interne Informationen über Cannabis-Dealer weitergegeben: Bewährungsstrafe für hessischen Polizisten
Interne Informationen über Cannabis-Dealer weitergegeben: Bewährungsstrafe für hessischen Polizisten
- Dezember 2025, 13:09 Uhr
Ein Polizist aus Maintal in Hessen ist wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit illegalem Cannabis-Handel zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass der Beamte, der als Kevin S. identifiziert wurde, sensible Details an einen Drogenhändler weitergab und so die Planung von Lieferungen aus Spanien nach Deutschland ermöglichte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Kevin S., der bei der Polizeidienststelle in Maintal tätig war. Er wurde in drei Fällen der Verletzung des Dienstgeheimnisses für schuldig befunden, darunter auch wegen Beihilfe zum Cannabis-Schmuggel. Die weitergegebenen Informationen sollen 2020 bei der Organisation eines 1,2 Tonnen schweren Cannabis-Schmuggels eine Rolle gespielt haben.
Während des Prozesses forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch oder eine Strafe von weniger als einem Jahr. Schließlich verhängte das Gericht eine zweijährige Bewährungsstrafe – ein milderes Urteil als von der Anklage beantragt. Neben konkreten Details zum Schmuggelfall gab der Beamte auch allgemeine polizeiliche Taktiken preis. Das Landgericht Frankfurt hatte Kevin S. zuvor bereits zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen seiner Beteiligung an demselben Fall verurteilt. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich bleibt.
Die Bewährungsstrafe spiegelt die Bewertung des Gerichts über das Fehlverhalten des Polizisten wider, obwohl die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe gefordert hatte. Der Fall unterstreicht die Gefahren, die von der Weitergabe sensibler Ermittlungsinformationen ausgehen, insbesondere im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität. Eine endgültige Entscheidung hängt von möglichen weiteren Rechtsmitteln ab.
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