18. November02:25

Admin User
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Eine Straße mit Fahrzeugen und sichtbarem Text in einer Präsentationsfolie.

Frankfurt Court Rules on Access to Electronic Traffic Fine Records

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem nicht anfechtbaren Urteil den Zugang zu elektronisch geführten Bußgeldakten in Hessen geregelt. Die Entscheidung legt das Format und die Zugangsmodalitäten für diese Akten fest und stellt sicher, dass sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Gericht entschied, dass Verteidigerinnen und Verteidiger Zugang zu den Akten erhalten, indem sie eine PDF-Kopie der Datei erhalten. Dieses Format vereinfacht den Zugang und verbessert die Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen. Die PDF-Kopie gilt als "repräsentative Kopie" des Originalakts und bewahrt die volle Bildqualität, wenn Bilddateien umgewandelt werden. Falls jedoch spezifische Dateien angefordert werden, die nicht in der "repräsentativen Kopie" enthalten sind, ist ein begründeter Antrag erforderlich. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist für die Regelung der Grundsätze des elektronischen Zugangs zu diesen Akten in Hessen zuständig. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt sichert die "informatorische Waffengleichheit" in Ordnungswidrigkeitenverfahren und ermöglicht es Verteidigerinnen und Verteidigern, auf Bußgeldakten in einem vereinfachten und kompatiblen Format zuzugreifen.