Gericht entscheidet: Datenverarbeitung der Deutschen Bahn verletzt GDPR

Gericht entscheidet: Datenverarbeitung der Deutschen Bahn verletzt GDPR
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Datenverarbeitungspraktiken der Deutschen Bahn gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Das Gericht urteilte, dass Verbraucher:innen nicht gezwungen werden dürfen, persönliche Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern anzugeben, wenn sie Sparpreis- oder Super-Sparpreis-Tickets bei der Deutschen Bahn erwerben. Laut Gericht stellt die bisherige Praxis des Bahnkonzerns, die Angabe solcher Daten für den Kauf der ermäßigten Tickets vorzuschreiben, keine freiwillige Einwilligung dar, sondern eine unzulässige Nötigung. Das Urteil ist rechtskräftig und hat direkte Auswirkungen auf den Verkauf dieser vergünstigten Zugtickets. Künftig muss die Deutsche Bahn es Kund:innen ermöglichen, Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets zu erwerben, ohne dafür E-Mail-Adresse oder Telefonnummer preiszugeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main setzt damit einen klaren Präzedenzfall für den Datenschutz in Deutschland. Es stärkt das Recht auf Privatsphäre und verbietet es Unternehmen, Verbraucher:innen zur Herausgabe persönlicher Daten für grundlegende Kaufvorgänge bei der Deutschen Bahn zu verpflichten. Die Deutsche Bahn ist nun aufgefordert, das Urteil umzusetzen und ihre Ticketkaufprozesse entsprechend anzupassen.

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