Zoll beschlagnahmt Tigerzahn-Kette am Frankfurter Flughafen – Reisender drohen hohe Strafen

Zoll beschlagnahmt Tigerzahn-Kette am Frankfurter Flughafen – Reisender drohen hohe Strafen
Zollbeamte am Frankfurter Flughafen haben einen aus Vietnam zurückkehrenden deutschen Staatsbürger kontrolliert. Der Mann versuchte, eine Goldkette mit einem Tigerzahn-Anhänger einzuführen – ein Verstoß gegen das Artenschutzgesetz. Der Reisende konnte keine Unterlagen vorlegen, die die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz bedrohter Arten belegen. Der Frankfurter Flughafen, einer der größten internationalen Verkehrsknotenpunkte, ist besonders wachsam bei solchen Fällen, da er Direktflüge aus aller Welt abwickelt. Die Goldkette, deren Wert hoch genug war, um ein Steuerstrafverfahren auszulösen, wurde beschlagnahmt. Hauptproblem war jedoch der Tigerzahn-Anhänger, der als streng geschützte Art unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fällt.
Reisende können über die Initiative 'Artenschutz im Urlaub' prüfen, welche geschützten Gegenstände in ihren Zielländern erlaubt sind. Allein im vergangenen Jahr bearbeitete das Hauptzollamt Frankfurt am Main 2.032 Straftaten im Reiseverkehr, darunter Steuerstraftaten in Höhe von 3,28 Millionen Euro.
Dem Mann drohen nun ein Steuerstrafverfahren wegen unterlassener Deklaration der Goldkette sowie ein separates Verfahren wegen Verstößen gegen das Artenschutzgesetz durch den Tigerzahn-Anhänger. Die Zollbeamten erinnern Reisende daran, sich vorab über die Einfuhrbestimmungen zu informieren, um solche Konsequenzen zu vermeiden.

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