23. November07:54

Hessen setzt auf Wärmewende: Kommunen müssen bis 2028 handeln

Admin User
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Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Straßen, Fahrzeugen und Himmel.

Hessen setzt auf Wärmewende: Kommunen müssen bis 2028 handeln

Hessen hat ein neues Programm aufgelegt, um Heizungen nachhaltiger und bezahlbarer zu gestalten. Die kürzlich in Kraft getretene Verordnung über die kommunale Wärmeplanung setzt das bundesweite Wärmeplanungsgesetz konkret um. Nun muss jede Kommune in Hessen einen Wärmeplan erstellen – mit Fristen bis 2026 oder 2028, je nach Größe der Gemeinde.

Nach den neuen Regelungen sind alle hessischen Städte und Gemeinden zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet – selbst solche, die bisher keine solche Verpflichtung hatten. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Kleinere Orte und Dörfer haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren nutzen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Die neuen Vorgaben gelten flächendeckend für alle Kommunen in Hessen, unabhängig von früheren Pflichten. Um die Fristen einzuhalten, erhalten die lokalen Behörden finanzielle Unterstützung und Beratung. Ziel des Programms ist es, die Heizkosten für Verbraucher zu senken und eine verlässlichere Energieplanung für Bürgerinnen, Bürger und Akteure vor Ort zu ermöglichen.